Bund und Länder

Bau- und Gartenmärkte müssen nicht schließen

Baumärkte und Gartencenter bleiben trotz der jüngsten Vereinbarung von Bund und Ländern zum Kampf gegen das Coronavirus geöffnet. Bild: Pixabay/Thor Deichmann
Baumärkte und Gartencenter bleiben trotz der jüngsten Vereinbarung von Bund und Ländern zum Kampf gegen das Coronavirus geöffnet. Bild: Pixabay/Thor Deichmann
16.03.2020

Baumärkte sollen auch weiterhin geöffnet bleiben, wenn die Schließung von Läden im Einzelhandel kommt. Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland sieht nach Angaben der Bundesregierung vor: "Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden.
Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen."
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