Ab Januar 2020

Neue und verbesserte Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung

Ab Januar 2020 gelten neue und verbesserte Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung.
Ab Januar 2020 gelten neue und verbesserte Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung.
15.01.2020

Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für die Sanierung selbst genutzter Wohnimmobilien teilweise steuerlich abzugsfähig. Gleichzeitig wird ab dem 24. Januar 2020 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Förderungen für die Sanierung von alten Wohngebäuden erhöhen. Hintergrund der Änderungen sind jüngste Beschlüsse des Deutschen Bundestags zum verstärkten Klimaschutz im Gebäudebereich.
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit gilt nun: Wer eine über zehn Jahre alte Wohnimmobilie besitzt und für private Wohnzwecke nutzt, der kann bei Sanierungsmaßnahmen von Steuererleichterungen profitieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Sanierung nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde, den Energiestandard der Immobilie verbessert und die technischen Mindestanforderungen an das modernisierte Bauteil erfüllt werden. Außerdem muss ein Fachunternehmen die energetische Gebäudesanierung durchführen. Absetzbar sind die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossflächen, der Austausch von Fenstern und Türen, der Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen oder Heizungen sowie der Einbau eines Gebäudeenergiemonitorings. Über einen Zeitraum von drei Jahren lassen sich für jede dieser Einzelmaßnahmen 20 Prozent der Sanierungskosten sparen.
Die Änderungen bei den KfW-Förderungen betreffen vor allem den Kreditrahmen und den Tilgungszuschuss. Für die Sanierung von alten Wohngebäuden oder den Kauf von sanierten Wohnungsaltbauten erhöht die KfW ihren Kreditrahmen auf 120.000 Euro und ihren Tilgungszuschuss um 12,5 Prozentauf maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit, abhängig vom Energiestandard und der Kredithöhe. Wer keinen Kredit der KfW in Anspruch nehmen möchte, für den erhöht die KfW den Investitionskostenzuschuss um zehn Prozent. So unterstützt sie die Sanierung von Wohnimmobilien durch energetische Einzelmaßnahmen mit maximal 10.000 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören u. a. Dämmmaßnahmen vom Dach bis zum Keller, die Erneuerung von Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie Fenstern und Außentüren. Dies gilt für selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude oder Eigentumswohnungen, für die vor dem 1. Januar 2002 der Bauantrag erstellt oder die Bauanzeige erstattet wurde.
Darüber hinaus hat die KfW auch die Förderungen für den Kauf oder den Bau von energieeffizienten Wohnungsneubauten und für die energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden erhöht.
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