Grundsatzvereinbarung zwischen Unilin und Hamberger

06.10.2005
Das Landgericht Düsseldorf hat in der ersten Instanz den "Clic-Patentstreit" zwischen Unilin und Hamberger entschieden

Das Landgericht Düsseldorf hat in der ersten Instanz im Patentstreit zwischen Unilin und Hamberger am 29.9.2005 zu Gunsten von Unilin entschieden Zwischenzeitlich haben sich Unilin und Hamberger in einer Grundsatzvereinbarung darauf geeinigt, die gegenseitigen Patentstreitigkeiten zu beenden. Die Vereinbarung beinhaltet außerdem die Vergabe einer weltweiten Lizenz an Hamberger, innerhalb der Hamberger die Produktion und den Vertrieb seiner eigenen leimlosen Verriegelungssysteme Clic Connect und Lock Connect unverändert bei allen Hamberger Produkten fortführen wird.
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