„20 Prozent bleibt“

21.11.2008
Praktiker verliert vor dem Bundesgerichtshof, hält aber generell an den 20-Prozent-Aktionen fest. Mit Rabatten darf nicht geworben werden, wenn zu Aktionsbeginn die Preise einzelner Artikel angehoben werden

Praktiker hat gestern vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage gegen die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erlitten. Das Gericht hat dem Baumarktbetreiber die Werbung mit dem Slogan „20 Prozent auf alles – außer Tiernahrung“ verboten, wenn vor der Aktion die Preise von Artikeln aus dem Sortiment niedriger waren und zu Aktionsbeginn angehoben werden.
In dem Verfahren ging es um einen Fall aus dem Jahr 2005. Damals war bei Testkäufen festgestellt worden, dass Praktiker vier Artikel in der Woche vor der Aktion billiger angeboten, ihren Preis dann aber wieder hochgesetzt hat, so dass in der Woche vor der Rabattaktion ein niedrigerer Preis galt als in der Aktionswoche. Das Gericht wertete das als Irreführung. Praktiker hatte den Sachverhalt nicht abgestritten, aber von einem Bagatellverstoß gesprochen. Diesen Einwand ließen die Richter nicht gelten. Die Werbung sei irreführend gewesen, da der Verbraucher bei einer derartigen Ankündigung erwarte, auf jeden beliebigen Artikel eine 20-prozentige Ersparnis gegenüber vorher zu erlangen, heißt es in einer Darstellung der Wettbewerbszentrale.
In dem Verfahren ging es allerdings nicht um die 20-Prozent-Aktionen an sich, betont Praktiker. „20 Prozent bleibt“, sagte eine Sprecherin.
Zur Startseite
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
diy Fachmagazin für die Baumarkt- und Gartenbranche
Lesen Sie auch