Bundesrat

ZVG kritisiert neue Biozid-Verordnung und erweitertes Selbstbedienungsverbot

Die neue Biozid-Verordnung erweitert das Verbot der Selbstbedienung auf mehr Produkte.(Quelle: Sagaflor)
Die neue Biozid-Verordnung erweitert das Verbot der Selbstbedienung auf mehr Produkte.
29.06.2021

„Mit Bedauern“ hat der Zentralverband Gartenbau (ZVG) die Entscheidung des Bundesrats zur Biozid-Verordnung zur Kenntnis genommen. Die nun beschlossene Neufassung mit dem Selbstbedienungsverbot für eine Reihe von Biozid-Produkten werde keineswegs eine höhere Sicherheit bringen. Stattdessen sei zu befürchten, dass die Kunden auf den (ausländischen) Onlinehandel ausweichen werden, so der Verband.

Am 12. Mai 2021 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze strengere Regeln für den Verkauf von Biozid-Produkten beschlossen. Demnach sollen bestimmte Produkte nur noch nach Beratung durch Fachpersonal verkauft werden dürfen und unterliegen einem Selbstbedienungsverbot. Dies betrifft insbesondere Einzelhandelsgärtnereien, Gartenfachmärkte und Gartencenter. Es geht um Produkte zur Bekämpfung von Insekten, Mäusen und anderen Nagetieren.

„Vom geplanten Selbstbedienungsverbot sind Produkte betroffen, die ausdrücklich als Verbraucherprodukte zugelassen sind und ein niedriges Gefährdungspotenzial aufweisen, beispielsweise Ameisenköder oder Mittel zur Fernhaltung von Schädlingen“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Der Inhalt des Abgabegespräches werde keinen Zusatznutzen bringen, da es sich letztlich mit der Gebrauchsanweisung decke. Außerdem könne auch eine Beratungspflicht nicht sicherstellen, dass die Anwendungsbestimmungen eingehalten werden.

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