Die Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten, die Zollfreigrenze von 150 Euro ab Juli 2026 fallen zu lassen und einen Zollsatz von 3 Euro auch auf E-Commerce-Pakete mit einem geringeren Wert zu erheben, wird in der DIY-Branche begrüßt. Der Herstellerverband Haus und Garten (HHG) begrüßt dem Beschluss der EU-Finanzminister in einem Statement ausdrücklich. Wörtlich heißt es darin: „Die Einführung einer Abgabe auf Kleinsendungen aus Drittstaaten ist ein erster Schritt, um fairere Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Hersteller zu schaffen. Unsere Hersteller stehen für sichere, rechtskonforme und qualitativ hochwertige Produkte. Billigimporte aus China überschwemmen den Markt und unterlaufen geltende Standards – das gefährdet nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Innovationskraft europäischer Unternehmen. Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt, um Missbrauch der bisherigen Freigrenze zu verhindern und den Binnenmarkt zu stärken."
Auf die Problematik, dass asiatische Versender die Zollfreigrenze ausnutzen und qualitativ fragwürdige Ware massenhaft nach Europa bringen, hat schon früh Niklas Köllner hingewiesen, geschäftsführender Gesellschafter von Wenko. Er hält die nun getroffene Entscheidung für einen guten Weg in die richtige Richtung. Sie reiche aber „bei Weitem nicht aus, um die Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Akteure im europäischen Markt zu reduzieren. Denn eines der Hauptprobleme wird nicht gelöst, nämlich dass die asiatische Ware keiner Kontrolle unterliegt“, sagte er gegenüber dem diy-Fachmagazin. „Alles, was wir in Sachen Produktsicherheit in Europa aufgebaut haben, wird ausgehebelt, weil wir keine Kontrollinstanz haben, die das überprüft. Damit wiegt man die Endverbraucher in Sicherheit.“ Sein Beispiel: Der Verbraucher könne nicht erkennen, ob beispielsweise in einem Duschmischer Weichmacher verarbeitet sind, die beim Duschen direkt auf den Körper einwirken.
Auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) begrüßt die Entscheidung. „Unsere Branche sieht die Regelung im Zusammenspiel mit der noch kommenden ‚Handling Fee‘ als wichtigen ersten Schritt in Richtung eines Level Playing Fields“, sagt Birgit Janik, Leiterin für Steuern, Finanzen & Controlling. Sie weist ebenfalls auf die von Köllner angesprochene Problematik hin. „Wichtig ist aber, dass das Geld wirklich für die Ertüchtigung des Zolls eingesetzt wird, damit dieser 2028 fit für umfassende Kontrollen ist, wenn die Zollfreigrenze endgültig fällt. Bisher hat der Pauschalzoll nichts mit der Qualität der Produkte zu tun und belastet damit nicht nur die unfairen Händler. Ein Shirt aus einem Drittstaat für 149 Euro, das nachhaltig produziert wurde und alle europäischen Standards erfüllt, wird genauso teurer wie Billigmode, wenn es direkt an einen Endkunden verschickt wird. Hinzu kommt, dass die Regelung nur für Händler gilt, die im System zur einheitlichen Anmeldung und Abfuhr der Umsatzsteuer, kurz IOSS, registriert sind – also diejenigen, die damit schon ihre Bereitschaft zeigen, sich an unsere Regeln zu halten.“











