Markenschutz für eine Farbe?

Bundesgerichtshof muss über Orange von Obi entscheiden

(Quelle: Dähne Verlag, Strnad)
08.05.2026

Vor dem Bundesgerichtshof hat gestern ein Prozess begonnen, in dem es um Markenschutz für die Farbe Orange geht. Den beansprucht Obi: „Die Farbe Orange ist seit Jahrzehnten ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der Markenidentität von Obi“, heißt es in einem Statement gegenüber der dpa. Die Konkurrenten Hornbach und Globus bestreiten das.

Obi hat den Farbton RAL 2008 im Jahr 2010 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. Auf Antrag von Hornbach und Globus wurde die Farbmarke später gelöscht, das Bundespatentgericht hat die Beschwerde von Obi gegen diese Entscheidung zurückgewiesen. Nun ist der Fall also vor dem BGH in Karlsruhe gelandet.

Die Eintragung der Marke in das beim DPMA geführte Register erfolgte auf der Grundlage eines von Obi vorgelegten demoskopischen Gutachtens als sogenannte verkehrsdurchgesetzte Marke. Hornbach und Globus halten dem entgegen, das Zeichen verfüge nicht über die für einen Schutz als Marke erforderliche Unterscheidungskraft, weil es nicht auf ein bestimmtes Unternehmen hinweise. Es wird auch darauf verwiesen, dass zum Anmeldezeitpunkt sechs der sieben umsatzstärksten Baumarktgruppen die Farbe Orange oder Rot verwenden. Eine von Obi im Jahr 2020 noch einmal vorgelegte Umfrage hatte ergeben, dass knapp 50 Prozent der Befragten Orange mit Obi verbinden. Dagegen hat ein Gegengutachten ein Jahr später lediglich einen Zuordnungsgrad von 30 Prozent feststellen können.

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