Gemeinsamer Brief

Verbände wollen Warenvernichtung wegen EmpCo verhindern

Umweltaussagen müssen nach der EmpCo-Richtlinie künftig immer belegt werden.(Quelle: Dähne Verlag, Strnad)
Umweltaussagen müssen nach der EmpCo-Richtlinie künftig immer belegt werden.
11.06.2026

Mit einem gemeinsamen Brief an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sowie den EU-Justizkommissar Michael McGrath (Fianna Fáil, Irland) fordert ein Bündnis aus Industrie- und Handelsverbänden eine praktikable und rechtssichere Übergangsregelung bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie der EU (2024/825). Die Empowering Consumers-Richtlinie soll Produktkennzeichnungen klarer machen und verbietet Umweltaussagen und Werbung ohne entsprechenden Nachweis.

Die Verbände betonen, dass sie das Ziel, Verbraucher besser zu informieren und nachhaltigen Konsum zu fördern, ausdrücklich unterstützen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorgaben am 27. September 2026 drohe jedoch das Gegenteil. Nach derzeitiger Rechtslage bestehe die akute Gefahr, dass bereits produzierte, ausgelieferte und voll funktionsfähige Waren allein wegen neuer Kennzeichnungs- oder Informationsanforderungen nicht mehr rechtssicher verkauft werden dürfen.

Dies betrifft nach Einschätzung der Verbände ebenfalls eine unüberschaubare Anzahl von Artikel, bei denen eine Nachbearbeitung oder Umetikettierung innerhalb der Frist unmöglich ist. Die Folge wäre, so die Verbände, eine massenhafte Vernichtung einwandfreier Ware.

Zudem greife der Ansatz der EU-Kommission, die nationalen Behörden zur Zurückhaltung bei Sanktionen anzuhalten, in Deutschland zu kurz. Die Durchsetzung von Verstößen erfolge hierzulande überwiegend im Wege der privaten Rechtsdurchsetzung durch Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen. Um erhebliche Wertverluste entlang der gesamten Wertschöpfungskette und eine massive Abmahnwelle wegen Rechtsunsicherheiten zu verhindern, fordert die Allianz aus Gründen der rechtlichen Kohärenz einen analogen Bestandsschutz wie bei der EU-Verpackungsverordnung (2025/40).

Konkret fordern die Verbände die Einführung einer mindestens zwölfmonatigen Abverkaufsfrist für vor dem 27. September 2026 hergestellte Ware. Dies schone Ressourcen, schaffe Rechtsklarheit und trage dem politischen Ziel der EU Rechnung, bürokratische Belastungen für Unternehmen um 25 Prozent zu reduzieren.

Den Brief haben diese Verbände unterzeichnet: Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Markenverband, Handelsverband Deutschland (HDE), Lebensmittelverband Deutschland, Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI), Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) und Milchindustrie-Verband (MIV).

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