Empco-Richtlinie

Verbände warnen vor Warenvernichtung

Verpackungsmaterialien wie Folien für Erdensäcke wären im sechsstelligen Euro-Bereich betroffen, wenn die Richtlinie so umgesetzt wird wie geplant, und müssten entsorgt werden.(Quelle: Dähne Verlag, Strnad)
Verpackungsmaterialien wie Folien für Erdensäcke wären im sechsstelligen Euro-Bereich betroffen, wenn die Richtlinie so umgesetzt wird wie geplant, und müssten entsorgt werden.
10.07.2026

Nachdem der HDE sich zu diesem Thema zu Wort gemeldet hat, kritisieren nun auch der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), der Herstellerverband Haus & Garten (HHG) und der Industrieverband Garten (IVG) das Fehlen von Abverkaufsfristen bei der Umsetzung der Empco-Richtlinie. Obwohl die neuen Vorgaben bereits zum 27. September 2026 in Kraft treten, sollen sie auch für bereits produzierte und im Handel befindliche Ware gelten. Nach Einschätzung der Verbände hätte dies gravierende Folgen für Unternehmen, Handel und Umwelt.

Seit dem Ende des durch die Corona-Pandemie ausgelösten Nachfragebooms leide die Branche unter den gesamtwirtschaftlichen Investitionshindernissen und der Kaufunlust der Kunden, unterstreichen die Verbände. Die unerwartet schwache Gartensaison habe darüber hinaus zu hohen Lagerbeständen geführt. „Vor diesem Hintergrund sind die fehlenden Abverkaufsfristen für die Garten- und Baumarktbranche besonders problematisch“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Laut einer Mitgliederbefragung von BHB, HHG und IVG sind im Handel und eigenen Lager Waren im Wert eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags von den neuen Kennzeichnungsvorgaben betroffen. Rund 60 Prozent der betroffenen Produkte können nach Angaben der Unternehmen nicht nachträglich umetikettiert werden.

Die Situation werde dadurch verschärft, dass die nationale Umsetzung der Richtlinie in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten noch aussteht. Viele Unternehmen könnten bis heute nicht abschließend beurteilen, welche konkreten Anforderungen künftig gelten werden und ob einzelne Mitgliedstaaten über die europäischen Vorgaben hinausgehende nationale Regelungen einführen werden.

Die Kosten für Neuetikettierungen und Umverpackungen liegen nach Angaben der Unternehmen kumuliert im achtstelligen Bereich. Hinzu komme ein erheblicher logistischer Aufwand: Tausende bereits im Handel befindliche Produkte müssten zunächst zu den Herstellern zurücktransportiert werden, um dort – sofern möglich – neu verpackt oder neu etikettiert zu werden.

Noch gravierender ist die Tatsache, dass hunderttausende Produkte vernichtet werden müssten, obwohl diese vollständig verkehrsfähig und gebrauchstauglich sind. Auch bereits produzierte Verpackungsmaterialien wären im sechsstelligen Euro-Bereich betroffen und müssten entsorgt werden.

BHB, HHG und IVG appellieren daher an die politischen Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene, kurzfristig eine praxistaugliche Übergangsregelung zu schaffen. Vor Inkrafttreten der Richtlinie produzierte und in Verkehr gebrachte Waren sowie Verpackungen sollten weiterhin abverkauft oder aufgebraucht werden dürfen, fordern sie.

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