Zukünftig mehr Marktransparenz und Sicherheit für den Bauherren durch Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen
Bau- und Leistungsbeschreibungen für Angebote von Wohnhäusern müssen demnach künftig stärker den Umfang der Leistungen bei der Planung und der Ausführung beschreiben. Auch Art und Qualität der Bauprodukte und der technische Ausstattungsgrad müssen eindeutig und übersichtlich dargestellt werden. "So haben die Bauherren die Möglichkeit, Angebote zu vergleichen", sagte Stolpe. Das Gefühl der Sicherheit und Transparenz könne außerdem einen Anstieg der Nachfrage zur Folge haben. "Das kommt auch der Bauwirtschaft zu Gute", so der Minister.
Die Mindestanforderungen können sowohl für Ein- als auch für Zweifamilienhäuser verwendet werden - unabhängig von Bauart und Ausbaustufe (mit oder ohne Keller, schlüsselfertig oder Ausbauhaus). Damit wird der Vergleich von Hausangeboten verschiedener Anbieter - sowohl Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Bauträger - unterstützt. Die Mindestanforderungen sind im Rahmen der "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" entwickelt worden, die seit 2001 läuft und derzeit von 24 Partnerverbänden unterstützt wird. Bei der Ausarbeitung waren unter anderem der Bauherren-Schutzbund e.V., die Bundesarchitektenkammer, der Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V., der Verband privater Bauherren e.V. sowie die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. beteiligt.
Die Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen können im Internet unter www.Kompetenzzentrum-iemb.de eingesehen werden.