Die Mitglieder der Fachabteilung Garten- und Rasenpflegegeräte des IVG haben auch beschlossen, dass ihre Verkaufsprospekte künftig nur noch die Leistung in kW bei Nenndrehzahl enthalten, entsprechend den Angaben auf der Maschine und in der Betriebsanleitung. Damit ist gewährleistet, dass diese Leistungskennzeichnung und Auslobung der Geräte den rechtlichen Vorschriften entsprechen.