Das Angebot, in eine Transfergesellschaft einzutreten, haben den Angaben zufolge rund 80 Prozent der 9.500 berechtigten Beschäftigten genutzt. Mindestens drei, höchstens sechs Monate beträgt die Zugehörigkeit zu einer Transfergesellschaft. In dieser Zeit gelten die Arbeitnehmer nicht als arbeitslos, ihr Entgelt liegt über dem Arbeitslosengeld, und sie bekommen intensive Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
Praktiker/Max Bahr
Arbeitsplätze für die ehemaligen Mitarbeiter
Das Angebot, in eine Transfergesellschaft einzutreten, haben den Angaben zufolge rund 80 Prozent der 9.500 berechtigten Beschäftigten genutzt. Mindestens drei, höchstens sechs Monate beträgt die Zugehörigkeit zu einer Transfergesellschaft. In dieser Zeit gelten die Arbeitnehmer nicht als arbeitslos, ihr Entgelt liegt über dem Arbeitslosengeld, und sie bekommen intensive Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.