Dekra

Online-Shops müssen Gefahrstoffe kennzeichnen

Auch Online-Shops müssen laut Dekra Gefahrstoffe korrekt kennzeichnen.
Auch Online-Shops müssen laut Dekra Gefahrstoffe korrekt kennzeichnen.
25.04.2016

Im Internet werden Produkte gehandelt, die nach der Kennzeichnungsverordnung CLP als gefährlich eingestuft sind, beispielsweise Spraydosen, Lacke oder Reinigungsmittel. Die Dekra weist darauf hin, dass Online-Händler die CLP-Kennzeichnung nicht nur auf dem Produkt, sondern auch auf ihren Webseiten korrekt angeben müssen. Die zuständigen Behörden starten in Kürze ein EU-weites Projekt, das die Einhaltung der Vorschrift überwachen soll.
Online-Anbieter müssen in der Werbung die Gefahrenklassen oder -kategorien der Stoffe nennen (Art. 48 der CLP-Verordnung). Das betrifft sowohl den Fachhandel als auch Online-Angebote für Endverbraucher. Bei Gemischen, die auch ein privater Endverbraucher erwerben kann, müssen die Gefahreneigenschaften laut Kennzeichnungsetikett genannt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Käufer vor Erwerb des Produkts über die Gefahren informiert wird und nicht erst durch das Produktetikett.
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