Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit vier Mieterinnen und Mietern Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingereicht. Aus Sicht der DUH ist das Gesetz aus Klimaschutzgründen verfassungswidrig.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat nach Artikel 20a, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Daraus folge eine staatliche Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, ist die DUH überzeugt – dieser widerspreche das GModG jedoch eklatant.
Öl- und Gasheizungen würden für Jahrzehnte weiter am Leben gehalten und grüne Gase, die weder bezahlbar noch in ausreichenden Mengen verfügbar seien, als Lösung angepriesen, kritisiert die Organisation. „Dadurch entstehen erhebliche Mehremissionen, die das deutsche Treibhausgasbudget vor dem Jahr 2033 überschreiten – mehr als ein Jahrzehnt vor dem Ziel der Klimaneutralität 2045“, erklärt die Deutsche Umwelthilfe
„Gerade jetzt erleben Verbraucherinnen und Verbraucher mit explodierenden Öl- und perspektivisch stark steigenden Gaspreisen, was die Abhängigkeit von fossilen Energien bedeutet“, betont DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz, und merkt an: „Gleichzeitig verspielt die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz das verbleibende CO₂-Budget und damit Freiheit und Lebensgrundlagen junger und künftiger Generationen.“










