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Recht im E-Commerce: Auch im WWW gibt es einen Heimatstaat

Mehrere Verbände der deutschen Wirtschaft haben ihre Zufriedenheit darüber ausgedrückt, dass der Bundestag den so genannten Richtlinien über den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) zugestimmt hat. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union hatten das Regelwerk bereits im Juni 2000 verabschiedet. Wir dokumentieren die gemeinsame Erklärung der Verbände vom 13. November 2001.

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Gemeinsame Erklärung
des Bundesverbandes der Deutschen Industrie,
des Deutschen Industrie- und Handelskammertages,
des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger,
des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger,
des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft
und des Deutschen Multimedia Verbandes
zum Beschluss des Deutschen Bundestages über das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) am Freitag vergangener Woche (9.11.)
Die Wirtschaft begrüßt die Verabschiedung des EGG durch den Deutschen Bundestag, das die Vorgaben der EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs zum Herkunftslandprinzip ohne Vorbehalt umsetzt. Damit ist klargestellt, das in Deutschland niedergelassene Online-Anbieter dem deutschen Sachrecht unterliegen.
Die E-Commerce-Richtlinie sieht vor, dass jeder Online-Anbieter grundsätzlich dem Recht seines Heimatstaates unterliegt (Herkunftslandprinzip), auch wenn er in ganz Europa Online-Dienstleistungen anbietet. Das Herkunftslandprinzip schafft für europäische Onlineanbieter Rechtssicherheit. Diese Rechtssicherheit ist dringend erforderlich, damit sich Online-Dienste in ganz Europa weiterentwickeln können. Die Internetwirtschaft ist ein Motor für die gesellschaftliche Entwicklung und die Steigerung der Produktivität in Deutschland und Europa. Von der Internetwirtschaft gehen entscheidende beschäftigungswirksame Impulse
aus.
Das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie war deshalb zur Stärkung der deutschen Internetwirtschaft in dem geplanten Gesetz über rechtliche Rahmenbedingung für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) uneingeschränkt zu verankern. Die deutsche Wirtschaft und die diese Erklärung tragenden Verbände hatten darauf hingewiesen, dass eine die Internetwirtschaft behindernde gesetzliche Regelung die von der Bundesregierung selbst gewollte Beschleunigung des Weges in die Informationsgesellschaft erschwert hätte.
Die diese Erklärung tragenden Verbände begrüßen daher den offenen Dialog mit den Fraktionen des Deutschen Bundestages, der zu der jetzt verabschiedeten wirtschaftsfreundlichen Regelung des Herkunftslandprinzips im EGG geführt hat.
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