Schöner häckslern

12.06.2003

Industrie erzielt Einvernehmen mit deutscher Marktaufsicht zu Gartenhäckslern

In der Auseinandersetzung, so die IVG, um die notwendigen Anforderungen an Gartenhäcksler "im Spannungsfeld von Gebrauchseigenschaften und Sicherheit" wurde in den seit Juli 2002 geführten Gesprächen Anfang Juni dieses Jahres eine Einigung erzielt. Demnach dürfen Gartenhäcksler der Baujahre 2002 und früher auch nach dem zunächst angekündigten Stichtermin 30.9.2003 aus den Handelsbeständen abverkauft werden, wenn sie der DIN 11004 oder der pr EN 13683 entsprechen und mit den notwendigen, in den Normen geforderten Warnhinweisen versehen sind. Im Einvernehmen zwischen Marktaufsicht, Herstellerkreisen, Normungsgremien und Prüfstellen werden die Gartenhäcksler ab Baujahr 2003 an die auf europäischer Ebene harmonisierten Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie angepasst. Dies gelte, so die IVG weiter, für die Auslegung der Ein- und Ausschltvorrichtungen an den Schutzeinrichtungen, die sogenannte Nullspannungslösung und die Gestltung der Einwurfgeometrie.
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