Verwirrung um neue Anforderungen an Rechnungen

19.07.2004

Das Umsatzsteuergesetz wurde geändert, aber das Finanzministerium hat sich mit der konkreten Auslegung reichlich Zeit gelassen. BHB, Bau + DIY und IVG protestieren

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die DIY-Branchenverbände BHB, Bau + DIY und IVG das Bundesfinanzministerium auf, bei den Rechtsanforderungen für das Erstellen von Rechnungen für Klarheit zu sorgen. Es geht dabei um das Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 ) und die darin geregelten notwendigen Angaben über im Voraus vereinbarte Entgeltsminderungen auf Rechnungen. Die sehr kurzfristigen Ausführungserläuterungen des Ministeriums drei Wochen vor Ablauf der Übergangsregelung hätten erheblichen Zeitdruck ausgelöst. „Handel und Industrie streben eine einheitliche Auslegung der Rechnungsanforderung an. Interpretationsspielräume im Bereich der Formerfordernisse gefährden unnötig die Vorsteuerabzugsberechtigung der Unternehmen auf jeder Stufe der Wertschöpfung“, heißt es in der Erklärung. Die Verbände fordern die Unternehmen auf, „bis zur Klärung keine Zurückweisungen und Beanstandungen von Rechnungen vorzunehmen, wenn in der Rechnung ein Verweis auf eine entsprechende Konditionsvereinbarung gemacht wird“.
Den vollen Wortlaut der Erklärung finden Sie in unserer Rubrik DIYplus/Dokumentation (s. u.: Weitere Beiträge zu diesem Thema).
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