Einstweilige Verfügung wegen Rabattaktion

20.01.2005
Praktiker wirft Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs irrige Rechtsauffassung vor

Die Praktiker AG, Kirkel, hält die auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Zweigstelle Hamburg) gestern ergangene einstweilige Verfügung des Landgerichts Saarbrücken für in der Sache haltlos und nicht nachvollziehbar. Die Wettbewerbszentrale hatte Praktiker zuvor unterstellt, den Kaufpreis für drei Artikel aus dem eigenen Sortiment in der Woche vor Beginn der laufenden 20-prozentigen Rabattaktion heraufgesetzt zu haben. Testkäufe vor und während der Rabattaktion haben ergeben, dass Praktiker Produktpreise zum Aktionsbeginn erhöht hat. Diese Preiserhöhungen wurden bei drei von zehn gekauften Artikeln festgestellt. Im ungünstigsten Fall bedeutet das für den Verbraucher, dass ein Produkt vor Aktionsbeginn günstiger erworben werden konnte als nach Abzug des beworbenen Rabattes.
Richtig sei vielmehr, so Praktiker, dass man im Vorfeld der seit vergangenen Freitag laufenden bundesweiten 20-Prozent-Rabattaktion die betreffenden drei Artikel (Erfurt Raufaser-Tapete, Bosch Schlagbohrmaschine, Bosch Akku Schrauber IXO) im Rahmen einer Werbeaktion vorübergehend im Preis gesenkt hatte, um damit auf aktuelle Werbepreise des Wettbewerbs zu reagieren. Nach Ablauf des Werbezeitraums seien die Preise der betreffenden Artikel wieder auf den vorher über viele Monate geltenden Sortimentspreis gesetzt worden. Damit handelte es sich, so Praktiker weiter, im betreffenden Fall um eine im Handelsbereich übliche und anerkannte Form der Absatzförderung.
Die Forderung nach Einstellung der laufenden Rabattaktion entbehre jeder sachlichen Grundlage. "Die Vermutung liegt nahe, dass sich die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im vorliegenden Fall von unserem Wettbewerb hat instrumentalisieren lassen," so Wolfgang Werner, Vorstandsvorsitzender der Praktiker AG. "Wir können diese Rechtsauffassung in keiner Weise teilen," sagte Werner. "Deshalb werden wir die Vorwürfe sehr sorgfältig prüfen und uns auf juristischem Weg dagegen zur Wehr setzen", so Werner.
Um die Aktion weiter fortsetzen zu können, hat Praktiker sich dazu entschlossen, die betreffenden Artikel auf den vor der Rabattaktion geltenden Werbepreis zu setzen und für diese Artikel den angebotenen Rabatt in Höhe von 20 Prozent zu gewähren. Darüber hinaus schließt sich das Unternehmen der vom Bundesverband BHB gemachten Empfehlung an, beim Einkauf noch genauer als bisher Preise der Anbieter zu vergleichen.
Auch der BHB hatte gestern auf die Rabattaktion von Praktiker und die juristischen Auseinandersetzungen reagiert. Der Bundesverband Deutscher Heimwerker-, Bau- und Gartenfachmärkte empfiehlt den Verbrauchern deshalb, die Angebote der Anbieter genau zu vergleichen. Nur so können Kunden auf Nummer sicher gehen, den tatsächlich günstigsten Preis zu bekommen.
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