Mit dem Beschluss zum zweiten Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms hat die Bundesregierung neue Gesetze auf den Weg gebracht, die auch Hausbesitzer betreffen: Ab heute wird der Energieausweis schrittweise für alle Gebäude verpflichtend. Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Miet- und Kaufinteressenten einen Energiepass vorlegen. Ab 2009 werden dann die Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und sanierten Altbauten durch eine Überarbeitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiter verschärft. Damit der Handel Beratungsgespräche gezielt führen und dem Informationsbedürfnis der Kunden nachkommen kann, finden Sie auf zehn häufig gestellte Fragen die Antworten in unserer Rubrik DIYplus/Branchenthemen (s. unten: Weitere Beiträge zu diesem Thema).