Plagiarius

Landgericht: Möbelrolle ist keine „eigenständige Designleistung“

Die fraglichen justitiablen Möbelrollen von Gross + Froelich (l.) und Wagner.
Die fraglichen justitiablen Möbelrollen von Gross + Froelich (l.) und Wagner.
03.08.2015

Die 40. Kammer für Handelssachen hat den von der Firma Wagner eingelegten Widerspruch gegen eine von der 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen, meldet die Aktion Plagiarius e. V. in einer Pressemitteilung.
Am 13. Februar 2015 hat die Aktion Plagiarius e. V. auf der Frankfurter Konsumgütermesse "Ambiente" den Negativ-Preis "Plagiarius 2015" verliehen. Zu den insgesamt elf Preisträgern gehörte u. a. die Firma Wagner System GmbH aus Lahr. Das Unternehmen belegte mit seiner Möbelrolle "RO 37" (in der Variante hart/ohne Feststellbremse/schwarz) den zweiten Platz für eine angebliche Nachahmung der Möbelrolle "movetto 8" der Firma Gross + Froelich GmbH & Co. KG aus Weil der Stadt.
Landgericht: "Nur winzige Unterschiede"
Am 16. Januar 2015 hatte das Landgericht Stuttgart auf Antrag von Gross +Froelich eine einstweilige Verfügung gegen Wagner System GmbH erlassen. Diese verbietet es Wagner System GmbH seine Doppelrolle "RO 37" (in der Variante hart/ohne Feststellungsbremse) mit "Design: Roland Wagner" oder "Design: Wagner System GmbH" zu bewerben oder bewerben zu lassen und damit eine eigene Designleistung an der Rolle für sich in Anspruch zu nehmen. Die Wagner System GmbH hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt.
In dem jetzt rechtskräftigen Urteil begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass die bestehenden winzigen Unterschiede zwischen den sich gegenüberstehenden Rollen als bei weitem nicht ausreichend angesehen werden können.
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