Entscheidung des Bundesrats

Schweizer Baumärkte und Gartencenter ab 27. April wieder offen

Die Bau- und Gartenmärkte in der Schweiz dürfen ab 27. April 2020 wieder öffnen.
Die Bau- und Gartenmärkte in der Schweiz dürfen ab 27. April 2020 wieder öffnen.
17.04.2020

In der Schweiz dürfen Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ab Montag in einer Woche, 27. April 2020, wieder öffnen. Das sowie weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen hat der Bundesrat, die Regierung des Landes, in seiner Sitzung vom 16. April entschieden. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten.
Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben, wie die Regierung mitteilt. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.
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