Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben, wie die Regierung mitteilt. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.
Entscheidung des Bundesrats
Schweizer Baumärkte und Gartencenter ab 27. April wieder offen
Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben, wie die Regierung mitteilt. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.