Initiative „Händler helfen Händlern“ zieht vors BVerfG

EK/servicegroup beteiligt sich an Verfassungsbeschwerde

EK-Handelspartner und Aufsichtsrat Lenzschau setzt sich in Karlsruhe für die Branche ein. (Quelle: EK/servicegroup)
EK-Handelspartner und Aufsichtsrat Lenzschau setzt sich in Karlsruhe für die Branche ein. 
02.06.2021

Die Initiative „Händler helfen Händlern“, die auch von der EK/servicegroup mitgetragen wird, hat am 28. Mai Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht. Zwar werde die Ankündigung der Bundesregierung, die sogenannte Corona-Notbremse zum 30. Juni 2021 auslaufen zu lassen, gern gehört, teilt die Bielefelder Verbundgruppe mit. Nichtsdestotrotz sähen die Beschwerdeführer sich durch die inzidenzwert-gesteuerten Öffnungsregelungen für den Handel in ihren Grundrechten verletzt. Man fokussiere sich auf die grundgesetzlich fixierten Rechte der Berufsfreiheit, des Eigentumsrechtes und der Gleichbehandlung, so die Initiative. „Auch die Ankündigung des Endes der Bundes-Notbremse ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. Das Gesetz muss grundsätzlich korrigiert werden, um unberechtigte Benachteiligungen in der jetzigen Situation, aber auch für alle zukünftigen Fälle auszuschließen“, betont der EK-Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink.

„Unternehmer brauchen verlässlichen Rahmen“

Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelungen lägen neben der Einschränkung der Berufsfreiheit in der massiven Belastung durch volle Lager und bereits georderte Sortimente, die nur zum Teil oder gar nicht abverkauft werden könnten – mit allen Konsequenzen von der Wertminderung bis, im schlimmsten Fall, zur Entsorgung, unterstreicht die Verbundgruppe. Dazu komme die sogenannte Systemrelevanz, die selbst bei vergleichbaren Geschäften wie Baumärkten und Gartencentern höchst unterschiedlich ausgelegt werden könne. „Unternehmer brauchen einen verlässlichen Rahmen, in dem sie planen und handeln können“, sagt Jochen Pohle, Bereichsleiter des Geschäftsfelds EK Home.

Lenzschau geht nach Karlsruhe

Stellvertretend für die 2.000 deutschen EK Handelspartner steigt EK-Aufsichtsratsmitglied Johannes Lenzschau als Beschwerdeführer in den Ring. „Der Einzelhandel war und ist kein Covid-19-Hotspot. Nichts ist uns wichtiger als die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden. Trotzdem werden wir mit Gesetzen wie der `Bundes-Notbremse‘ am Nasenring durch die Manege gezogen. Damit muss Schluss sein – gerade auch mit Blick auf zukünftige Krisenlagen“, hebt er hervor.

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