Gefährliche Güter

IVG aktualisiert Leitfäden zum Thema Akku

Lithium-Ionen-Akkus werden als gefährliche Güter eingestuft und müssen deshalb entsprechend transportiert, gelagert und entsorgt werden.(Quelle: Al-Ko)
Lithium-Ionen-Akkus werden als gefährliche Güter eingestuft und müssen deshalb entsprechend transportiert, gelagert und entsorgt werden.
02.09.2025

Der Industrieverband Garten (IVG) hat seine Leitfäden zum sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus aktualisiert. Die Dokumente wurden im Jahr 2022 gemeinsam mit den Mitgliedern der Fachabteilung Garten- und Rasenpflegegeräte (GRPG) im Arbeitskreis Akku erarbeitet. Sie wenden sich an Hersteller, Handel und Endverbraucher und behandeln unter anderem Themen wie Transport, Lagerung und richtige Entsorgung. Alle Leitfäden stehen im Downloadbereich der IVG-Internetseite bereit.

Lithium-Ionen-Akkus werden für einen sorgsamen Umgang beim Transport als gefährliche Güter eingestuft. Deshalb ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zum Transport und zur Entsorgung zu beachten. „Mit der Überarbeitung der Leitfäden erhalten die Hersteller einen Überblick über die aktuell geltenden Regelwerke in Bezug auf Kennzeichnung, Transport und Entsorgung von Akkus“, sagt Anik Keller, Technische Referentin beim IVG. In den acht- beziehungsweise neunseitigen Leitfäden werden Fragen zum Zustand, zu Transport und Lagerung, zur Entsorgung sowie zur Reparatur der Akkus beantwortet.

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