Das Europäische Parlament hat in der vergangenen Woche beschlossen, dass die Entwaldungsverordnung EUDR vereinfacht werden und ein Jahr später in Kraft treten soll. Die Gesetzgeber einigten sich darauf, dass die Verantwortung für die Abgabe einer Sorgfaltserklärung bei den Unternehmen liegen sollte, die ein relevantes Produkt als erste auf den EU-Markt bringen, und nicht bei den Betreibern und Händlern, die es anschließend vermarkten. Aus der Baubranche kommt ein positives Echo
„Für Bauunternehmen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette bedeutet das eine spürbare Entlastung“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Er merkt an: „Der nun gefundene Ansatz wahrt effektive Kontrollen ebenso wie praktikable Verfahren für alle Beteiligten. Die Verschiebung um ein Jahr ist konsequent, da die rechtlichen und technischen Voraussetzungen derzeit schlicht…














