Die Farbe Orange genießt keinen Markenschutz für eine Baumarktkette, hat der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs jetzt entschieden. Damit gibt er Hornbach und Globus Baumarkt in einer Auseinandersetzung mit Obi Recht.
Obi hatte als Markeninhaberin einer im Jahr 2010 für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldeten abstrakten Farbmarke im Farbton Orange zunächst eine Eintragung der Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register erwirkt. Daraufhin hatten Hornbach und Globus Baumarkt die Löschung der Farbmarke beantragt und damit Erfolg gehabt. Das Bundespatentgericht hatte die Beschwerde von Obi gegen diese Entscheidung des DPMA zurückgewiesen.
Mit ihrer Rechtsbeschwerde hat Obi seinen Antrag auf Zurückweisung der Löschungsanträge weiterverfolgt, ist damit aber jetzt gescheitert. Das…












