EU-Batterieverordnung

BVT schließt sich Forderungen von HDE und BHB an

(Quelle: Pexels.com / Castorly Stock)
27.10.2026

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) schließt sich der gemeinsamen Warnung des Handelsverbands Deutschland (HDE) und des Handelsverbands Heimwerken, Bauen und Garten (BHB) vor der Umsetzung EU-Batterieverordnung (EUBR) an. Gemeinsam fordern die drei Verbände die Bundesregierung dazu auf, sich auf europäischer Ebene für eine Vereinfachung einzusetzen.

Handelsunternehmen verfügten weder über direkten Einfluss auf die Rohstoffgewinnung noch auf die Batterieproduktion und können die laut EUBR erforderlichen Informationen vielfach nicht eigenständig überprüfen. „Die Ziele der Batterieverordnung sind richtig und wichtig. Die derzeitigen Regelungen führen jedoch dazu, dass Handelsunternehmen für Bereiche verantwortlich gemacht werden, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen“, erklärt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE.

Besonders kritisch sehen die Verbände, dass die EUBR neben der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) eigenständige und teilweise weitergehende Sorgfaltspflichten vorsieht. Aus Sicht von HDE, BVT und BHB sollten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten grundsätzlich im europäischen Lieferkettenrecht gebündelt und nicht zusätzlich in produktbezogenen Einzelregelungen verankert werden.

Hinzu komme, dass wesentliche Voraussetzungen für eine rechtssichere Umsetzung bislang fehlen. Leitlinien der Europäischen Kommission liegen noch nicht vor, notifizierte Stellen wurden bisher nicht benannt und wichtige Fragen zu Auditierungsverfahren sind ungeklärt. Gleichzeitig müssen Unternehmen bereits zahlreiche weitere europäische Regulierungsvorhaben umsetzen.

„Im Technikhandel steckt in fast jedem Produkt ein Akku – vom Smartphone über den Laptop bis zur elektrischen Zahnbürste. Unsere Händler nehmen Altbatterien zurück, beraten ihre Kunden und setzen jede neue Vorgabe gewissenhaft um. Gleichzeitig kommen über internationale Plattformen täglich Geräte ins Land, bei denen niemand fragt, woher der Akku stammt. Wer immer nur die Ehrlichen kontrolliert, schützt nicht die Umwelt, sondern verzerrt den Wettbewerb“, so Steffen Kahnt, Geschäftsführer des BVT.

Ziel müsse es sein, so die Verbände, die eigentliche Verantwortung für die Rohstoff-Sorgfaltspflichten auf Batteriehersteller und die kontrollierenden Akteure der Lieferkette zu konzentrieren, die Anforderungen der EUBR mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie zu harmonisieren und eine praktikable Umsetzung für alle Marktteilnehmer sicherzustellen. Sollte eine entsprechende Anpassung bis August 2027 nicht gelingen, müsse der Anwendungsbeginn der Sorgfaltspflichten verschoben werden.

„Der Handel benötigt Rechtssicherheit und ausreichend Vorbereitungszeit. Solange zentrale Umsetzungsinstrumente fehlen, kann von den Unternehmen keine belastbare Umsetzung erwartet werden. Deshalb braucht es entweder eine schnelle Überarbeitung der Regelungen oder übergangsweise eine Verschiebung des Anwendungsbeginns um mindestens zwölf Monate“, betonte auch Peter Wüst, Hauptgeschäftsführer des BHB.

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