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Hohe Fehlerquoten beim Verbraucherschutz

Unvollständige Preisauszeichnungen, fehlende Informationen, unzulässige Vertragsklauseln: Die deutschen Onlineshops missachten - meist aus Unwissenheit - die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherrechte. Das hat eine aktuelle Studie des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops jetzt ergeben

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In einer Studie des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops erfüllte kein einziger überprüfter Shop auf Anhieb alle notwendigen Kriterien. Im Zeitraum von Januar bis Mai 2006 hat das Unternehmen 294 Onlinehändler untersucht, die sich für das Gütesiegel beworben haben. Um die Hauptfehler zu identifizieren, wurden die über 100 Einzelkriterien, die Trusted Shops bei einer Zertifizierung anlegt, in 15 Kategorien klassifiziert. Das Ergebnis: Die meisten Shops machen nicht nur einen Fehler, sondern verstoßen gleich gegen eine ganze Reihe von Bestimmungen.
Dies liege aber in den wenigsten Fällen an einem bewusst fahrlässigen Umgang mit dem Verbraucherschutz, sondern zahlreiche Vorschriften seien für juristische Laien völlig unverständlich formuliert, sagt Jean-Marc Noël, Geschäftsführer von Trusted Shops. So werde z. B. die gesetzlich vorgeschriebene Information über die Speicherung des Vertragstextes seit ihrer Einführung im Jahr 2001 konstant zu 85 Prozent nicht oder falsch umgesetzt. "Die Gesetze sind hier schlichtweg zu kompliziert", so Noël. Auch sei es bei einigen Shopsystemen technisch nicht möglich, die Lieferzeiten oder Hinweise auf Versandkosten direkt beim Produkt zu platzieren.
Viele Mängel bei Lieferzeiten und Widerrufsrecht
Häufigster Fehler waren unzureichende Hinweise zu Lieferzeiten. Laut einem BGH-Urteil aus dem April 2005 muss der Verbraucher an jedem einzelnen Produkt eines Internet-Versandhändlers erkennen können, ob die Lieferung umgehend erfolgt oder mehrere Tage beansprucht (Az: I ZR 314/02). 92 Prozent der Shops verstießen gegen diese Auflage. Fast ebenso häufig (91 Prozent) waren unvollständige oder mangelhafte Informationen nach Vertragsabschluss. So fehlen beispielsweise in den E-Mails oder Lieferscheinen, die der Verbraucher nach Bestelleingang erhält, häufig die vorgeschriebenen Hinweise zum Widerrufsrecht.
Überhaupt wird das Widerrufsrecht in vielen Aspekten nur unzureichend beachtet: Entweder versuchen Shops das Recht unzulässig einzuschränken oder informieren nur unvollständig (74 Prozent). In 60 Prozent der Fälle fehlt ein Hinweis auf diese wichtigen Verbraucherrechte im Bestellverlauf, sondern ist nur versteckt im Kleingedruckten enthalten. Der Verbraucher bleibt so über seine Rechte im Unklaren.
Schwachstellen bei Datenschutz-Informationen und AGB-Klauseln
Auch der Informationsfluss beim Thema Datenschutz ist alles andere als optimal: Mehr als drei Viertel der überprüften Onlineshops machen hier Fehler. Weit oben auf der Mängelliste von…
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