Es gibt verschiedene Arten von Leuchtstofflampen, etwa in Stabform. 
Es gibt verschiedene Arten von Leuchtstofflampen, etwa in Stabform. 
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Lightcycle

Leuchtstofflampen ade

Konventionelle Leuchtstofflampen werden ab Ende Februar 2023 ausgephast. Der Grund dafür: die sogenannte Rohs-Richtlinie. 
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In den vergangenen Jahrzehnten kamen in Deutschland überwiegend die sogenannten Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren (kreisförmige T5- sowie lineare T5- und T8-Lampen) zum Einsatz. Nun steht ihnen der Abschied bevor: Zum 25. Februar 2023 verbannt die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät. T8- und T5-Leuchtsofflampen dürfen ab dem 25. August 2023 in Europa nicht mehr in Verkehr gebracht werden, da inzwischen auch die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (englisch: Rohs – Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment) greift.

Weitere konventionelle Lampen werden nach der Ökodesign-Verordnung ausgephast. Grundlage sind die Verordnungen 2019/2020/EU und 2019/2015/EU. Zum 1. September 2023 entfallen dann die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen.

Ausnahmen bei der  Ausphasung

Bei der Ausphasung dürfen die Hochvolt-Halogenlampen (R7s ≤ 2.700 Lumen) bleiben. Zudem sind zahlreiche Speziallampen und Leuchtmittel für Spezialanwendungen nur teilweise oder gar nicht betroffen. Darunter fallen Lampen unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen, engstrahlende Lichtquellen (< 10 Grad), Infrarot-Lichtquellen (außer R7s in bestehenden Längen), UV-Strahler (> 2mW/klm) und Spezialanwendungen, etwa für Öfen (300 Grad Celsius) oder Signalgebung.

Die Grafik zeigt den Zeitplan mit den jeweiligen Stichtagen. 
Die Grafik zeigt den Zeitplan mit den jeweiligen Stichtagen. 

Umgang mit Lager­beständen

Auch wenn die Ausphasung ansteht, müssen Leuchtmittel nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. E-Handwerksbetriebe und Händler dürfen ihre Lagerbestände an Lampen noch abverkaufen und installieren. Es besteht kein Anwendungsverbot. Sie sollten sich jedoch auf die Veränderungen einstellen, zum Beispiel bei der Planung von Anlagen. Hersteller und Importeure dürfen keine weiteren Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erfüllen, nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringen. 

Allerdings sei es der EU und dem deutschen Gesetzgeber sowie den Vollzugsbehörden bisher nicht gelungen, den illegalen Verkauf von ausgephasten Leuchtmitteln auf Online-Marktplätzen zu unterbinden, merkt Lightcycle an. Das Gemeinschaftsunternehmen verschiedener Lichthersteller rechnet damit, dass die ausgephasten Lampen auch künftig über Online-Markplätze importiert aus dem Ausland in Verkehr gebracht werden. Die ersten Glühlampen seien im September 2009 ausgephast worden und würden…

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