Zu guter Letzt

Was unterscheidet eigentlich den Gabelstapler vom Hochstapler? Das „Hoch“ ist es nicht, denn auch ein Gabelstapler stapelt oft hoch über den Köpfen seiner Fahrer. Nein, es ist die Gabel, schlussfolgert die Zu-guter-Letzt-Redaktion, die über den Fall einer gefallenen, weil über eine Gabelstaplergabel gestolperten Baumarktkundin ... nun ja: gestolpert ist. Weil sich die Frau verletzt hat, hat sie den Händler wegen vermeintlich vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht verklagt. Ihr Argument: Als „Otto-Normal-Bürgerin“ habe sie nicht damit rechnen können, dass die Gabel nicht auf voller Länge auf dem Boden auflag. Das Landgericht Lübeck sah das genau umgekehrt: Eine Otto-Normal-Bürgerin müsse wissen, dass so ein Gerät Gabelzinken hat. Versierte Zu-guter-Letzt-Lesende ahnen, dass sich der Kreis hier schließt. Nur wie? Etwa mit dem Kalauer, wonach, wer glaubt, dass ein Verkaufsleiter den Verkauf leitet, auch glaubt, dass ein Gabelstapler Gabeln stapelt? Aber nein. Man schaue genauer hin: Lübeck! Hochstapler! Dass dieser Fall hier und jetzt verhandelt wurde, kann einfach kein Zufall sein – in der Geburtsstadt und im 150. Jubiläumsjahr des Autors eines Buches über einen gewissen Felix Krull. Dessen Metier: Hochstapler.

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