Baumarkt muss für miese Fliesen büßen

27.09.2004

Der Händler muss den Nacherfüllungsaufwand tragen, auch wenn die Kosten für den Neueinbau fast 17 Mal so hoch sind wie der Kaufpreis

Große Beachtung hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zum Rechtsstreit eines Heimwerkers mit einem Baumarkt gefunden. Das Gericht hat dem Kunden Recht gegeben, der aufgrund von Produktfehlern bei Fliesen von dem Handelsunternehmen den kompletten Aus- und Neueinbau verlangt hatte. Konkret ging es um rund 50 m² Bodenfliesen im Wert von 1.100 € in Bad und Küche. Obwohl als frostsicher deklariert, zeigten die Fliesen nach kurzer Zeit Risse. Ein Sachverständiger stellte Produktionsfehler fest. Jetzt muss der Händler den Nacherfüllungsaufwand tragen und die Räume für 18.400 € komplett erneuern
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