Obi: Praktiker mit unlauterer Kampagne

10.04.2007
Obi äußert sich erneut zu Praktiker-Werbung; gerichtliche Verfügung erwirkt

Die von Praktiker ausgestrahlten Radio- und Fernsehwerbespots seien, so Obi in einer Pressemitteilung, „in ihren zentralen Aussagen unwahr“. Das Landgericht Köln habe die Werbekampagne daher als unlauter und irreführend eingestuft und dem Wettbewerber mit Verfügung vom 4. April 2007 unter Androhung eines Ordnungsgeldes - ersatzweise Ordnungshaft - untersagt, seine irreführenden Aussagen aufrecht zu erhalten (LG Köln 33 O 117/2007).
Obwohl ein Gericht die beanstandete Werbemaßnahme als unlauter und irreführend eingestuft hat, setze sich, so Obi weiter, der Wettbewerber über die gerichtliche Verfügung hinweg und führe seine Kampagne in zahlreichen Medien bundesweit fort. „Dies lässt nur den Schluss zu, dass absichtlich eine gezielte, unlautere Kampagne durchgeführt wird. Mit Erstaunen nehmen wir zur Kenntnis, dass mit diesem Verhalten allgemein anerkannte Standards des Wettbewerbsrechtes außer Kraft gesetzt werden und man sich auch durch die richterliche Autorität nicht von der Realisierung seiner Kampagne abhalten lässt“, so Deutschlands größter Baumarktbetreiber weiter.
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