Obwohl ein Gericht die beanstandete Werbemaßnahme als unlauter und irreführend eingestuft hat, setze sich, so Obi weiter, der Wettbewerber über die gerichtliche Verfügung hinweg und führe seine Kampagne in zahlreichen Medien bundesweit fort. „Dies lässt nur den Schluss zu, dass absichtlich eine gezielte, unlautere Kampagne durchgeführt wird. Mit Erstaunen nehmen wir zur Kenntnis, dass mit diesem Verhalten allgemein anerkannte Standards des Wettbewerbsrechtes außer Kraft gesetzt werden und man sich auch durch die richterliche Autorität nicht von der Realisierung seiner Kampagne abhalten lässt“, so Deutschlands größter Baumarktbetreiber weiter.
Obi: Praktiker mit unlauterer Kampagne
Obwohl ein Gericht die beanstandete Werbemaßnahme als unlauter und irreführend eingestuft hat, setze sich, so Obi weiter, der Wettbewerber über die gerichtliche Verfügung hinweg und führe seine Kampagne in zahlreichen Medien bundesweit fort. „Dies lässt nur den Schluss zu, dass absichtlich eine gezielte, unlautere Kampagne durchgeführt wird. Mit Erstaunen nehmen wir zur Kenntnis, dass mit diesem Verhalten allgemein anerkannte Standards des Wettbewerbsrechtes außer Kraft gesetzt werden und man sich auch durch die richterliche Autorität nicht von der Realisierung seiner Kampagne abhalten lässt“, so Deutschlands größter Baumarktbetreiber weiter.