Seit Einführung der neuen Wiederverkaufskonditionen wehrt sich das Schweizer Unternehmen Siga, Spezialist für die luft- und winddichte Gebäudehülle, gegen Gerüchte, das neue Vergütungssystem sei „ein erster großer Schritt in die Direktvermarktung“. „Diese Falschinformation“, so Siga, „sei wahrheitswidrig unter anderem durch den ehemaligen Geschäftspartner Eurobaustoff-Zentrale gestreut, der mit der Auslistung des Ruswiler Unternehmens auf dessen neue Vertriebspolitik reagierte.“ Das Landgericht Hamburg hat nun in erster Instanz entschieden und der Eurobaustoff Handelsgesellschaft per einstweiliger Verfügung untersagt zu behaupten, Siga beabsichtige ihre Waren und Produkte insgesamt und/oder zum Teil unter Umgehung von Baustoffhändlern direkt an Handwerker zu vertreiben. Marco und Reto Sieber, Geschäftsführer des Familienunternehmens: „Wir haben niemals Waren direkt an Handwerker vertrieben und haben das auch weiterhin nicht vor. Die Gerichtsentscheidung belegt, dass es keinen Grund für eine Änderung der jahrelangen erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dem Baustoffhandel und Siga gibt.“ Der Vorwurf, Eurobaustoff habe zum Boykott gegen die Schweizer aufgerufen, ließ sich nach Aussage von Siga in diesem ersten Verfahren nicht erhärten.