Knapp drei Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung verkündet hat, nach der das Holzabsatzfondsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, legt der Holzabsatzfonds seinen Betrieb zum Ende des Monates August still. Die Mitarbeiter wechseln zum 1. September 2009 in eine Transfergesellschaft. Bis zur endgültigen Auflösung des Holzabsatzfonds, die voraussichtlich über ein entsprechendes Abwicklungsgesetz erfolgen wird, bleiben die beiden Organe des Holzabsatzfonds, Verwaltungsrat und Vorstand, weiterhin im Amt.