Die dritte Stufe des EU-weiten Glühlampenverbots tritt zum 1. September 2011 in Kraft. Dann dürfen nur noch alle Standardglühlampen und konventionelle Halogenglühlampen unterhalb der 60 Watt-Grenze in den Verkehr gebracht werden. Das Glühlampenverbot regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Wer zuhause noch klassische Glühlampen im Einsatz hat, muss diese nicht ersetzen. Das Glühlampenverbot ist eine Maßnahme, die aus einer Rahmen-Richtlinie (EUP 32/2005) des EU-Klimaschutzprogramms hervorgeht. Der endgültige Abschied der Glühlampe erfolgt im September 2012.