Mehr Sicherheit

05.12.2011
Produktsicherheitsgesetz bietet mehr Transparenz für Verbraucher

Ab sofort ist das Produktsicherheitsgesetz in Kraft. Damit setzt Deutschland Veränderungen des europäischen Rechts um. Das Gesetz soll mehr Transparenz für die Verbraucher durch eine bessere Information der Öffentlichkeit bewirken. Dabei erhält die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua), die mehrfach im Gesetz namentlich genannt wird, stärkere Befugnisse. Beispielsweise darf die Baua jetzt „Ross und Reiter“ nennen, wenn Rückrufe von Produkten gemeldet werden. Auch der Handel, so die Baua weiter, werde stärker in die Pflicht genommen, um sicherzustellen, dass nur sichere Produkte an die Kunden gelangen. Das Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen Verbraucherprodukten und technischen Arbeitsmitteln, sondern kennt nur noch den allgemeinen Begriff „Produkte“. Solche, die von Verbrauchern benutzt werden könnten werden als Verbraucherprodukte bezeichnet.
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