Großaktionärin scheitert vorerst

13.06.2012
Gericht weist Maseltov-Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Praktiker zurück

Das Amtsgericht Saarbrücken hat am vergangenen Montag, dem 11. Juni 2012, Anträge der Maseltov Ltd. auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Praktiker AG als „unbegründet“ zurückgewiesen. Die Praktiker-Großaktionärin wollte damit u. a. erreichen, dass ihr Antrag auf Abwahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder und Aufsichtsratsneuwahl auf die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juli 2012 gesetzt wird. Dies hatte das Unternehmen aus formalen Gründen am Wochenende abgelehnt. Der Vorstand sieht sich durch diese Entscheidung in seiner Auffassung bestätigt, dass der Ergänzungsantrag zurückgewiesen werden musste. Gleichwohl wollen Vorstand und Aufsichtsrat der Praktiker AG mit Semper Constantia/Maseltov im Gespräch bleiben. „Dem Unternehmen ist an einer Verständigung gelegen, die dem gemeinsamen Interesse aller Beteiligten an einer zügigen Umsetzung des Restrukturierungsprozesses der Praktiker AG und seiner Finanzierung Rechnung trägt“, betonte ein Konzernsprecher. In diesem Zusammenhang könne auch über die künftige personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats gesprochen werden.
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