BHB und Kommunalverbände

Rahmenvereinbarung zum Elektroschrott-Recycling getroffen

03.04.2014

Der BHB und die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag (DST), Deutscher Landkreistag (DLT) und Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben im März 2014 eine Rahmenvereinbarung zur Ausweitung der Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Baumärkten unterzeichnet. Mit der Rahmenvereinbarung treiben die Verbändepartner die Optimierung der Altgeräteerfassung auf freiwilliger Basis voran. Ziel der Vereinbarung ist die Erhöhung der Sammelquote von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Rahmen der separaten Sammlung. Die Kooperation soll dazu beitragen, die in Artikel 7 der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronikaltgeräte genannten Mindestsammelquoten zu erreichen und zu überschreiten.
Das Grundkonzept der Vereinbarung sieht vor, dass die Baumärkte kostenlos Flächen für die Aufstellung von Sammelbehältern für Elektro- und Elektronikaltgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verfügung stellen und diesen unentgeltlich die Gesamtheit der ihnen übergebenen Elektro- und Elektronikaltgeräte überlassen. Im Gegenzug leeren die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Sammelbehälter regelmäßig und für die Baumärkte kostenlos und führen die gesammelten Elektro- und Elektronikaltgeräte einer Verwertung nach den Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zu.
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