Das Grundkonzept der Vereinbarung sieht vor, dass die Baumärkte kostenlos Flächen für die Aufstellung von Sammelbehältern für Elektro- und Elektronikaltgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verfügung stellen und diesen unentgeltlich die Gesamtheit der ihnen übergebenen Elektro- und Elektronikaltgeräte überlassen. Im Gegenzug leeren die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Sammelbehälter regelmäßig und für die Baumärkte kostenlos und führen die gesammelten Elektro- und Elektronikaltgeräte einer Verwertung nach den Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zu.
BHB und Kommunalverbände
Rahmenvereinbarung zum Elektroschrott-Recycling getroffen
Das Grundkonzept der Vereinbarung sieht vor, dass die Baumärkte kostenlos Flächen für die Aufstellung von Sammelbehältern für Elektro- und Elektronikaltgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verfügung stellen und diesen unentgeltlich die Gesamtheit der ihnen übergebenen Elektro- und Elektronikaltgeräte überlassen. Im Gegenzug leeren die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Sammelbehälter regelmäßig und für die Baumärkte kostenlos und führen die gesammelten Elektro- und Elektronikaltgeräte einer Verwertung nach den Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zu.











