Hornbach

Rechtsformenwechsel und Vereinheitlichung der Aktien bei Hornbach

13.07.2015

Die Hornbach Holding AG wird in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) umgewandelt. Das haben die Aktionäre der Gesellschaft auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juli 2015 einstimmig und auf der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre am 10. Juli 2015 mit einer Mehrheit von mehr als 99 Prozent in Landau (Pfalz) beschlossen. An der Börse gibt es mit stimmberechtigten Stammaktien der KGaA künftig nur noch eine Aktiengattung. Damit endet eine komplizierte Struktur für das Unternehmen
„Der Formwechsel in eine KGaA unter Vereinheitlichung der Aktienstruktur und angestrebter Börsennotierung aller Inhaber-Stückstammaktien der KGaA stärkt unsere Position am Kapitalmarkt. Er soll überdies mögliche zukünftige Kapitalaufnahmen und damit die weitere Unternehmensentwicklung erleichtern“, so Finanzvorstand Roland Pelka. Die Anzahl der börsenzugelassenen Holding-Aktien und damit die Marktkapitalisierung werde sich verdoppeln. Acht Mio. nicht stimmberechtigte Vorzugsaktien sind bisher an der Börse notiert; weitere acht Mio. stimmberechtigte Aktien, die aber nicht börsennotiert sind, hält die Familie Hornbach. Mit dem Wechsel der Rechtsform in die Hornbach Holding AG & Co. KGaA – der mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam wird – werden alle 16 Mio. Aktien in stimmberechtigte KGaA-Aktien umgewandelt und kommen an die Börse.
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