Neben dem BHB waren Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), des Handelsverbands Deutschland (HDE) sowie des Deutschen Städtetages und Deutschen Landkreistages beteiligt. Alle Vertreter sprachen sich für den freiwilligen Einsatz des Sammelstellenlogos durch rücknahmepflichtige Handelsunternehmen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger aus.
Eine einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen sei gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch empfehle sich die freiwillige Verwendung eines Logos für die Sammelstellenbetreiber, betonten die Partner. Sie gehen davon aus, dass die leichtere Auffindbarkeit mittel- bis langfristig zu einer Sensibilisierung der Verbraucher und in Folge dessen zu einer Steigerung der Sammelmengen von Elektroaltgeräten und Gerätealtbatterien führe. Dabei verfüge das Logo über einen hohen Wiedererkennungswert für den Verbraucher, so der BHB, das sich zugleich auch gut in die jeweiligen Erscheinungsbilder der Unternehmen und das jeweilige Corporate Design der Sammelstellenbetreiber einfügen lasse.
Zu den aktuellen Referenzpartnern bei der Nutzung des neuen Logos gehören auf Seiten des Handels die Baumarktunternehmen Hornbach und Knauber und auf von kommunaler Seite die Stadtreinigung Hamburg und der Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing. Weitere Unternehmen planten bereits die Einführung des Logos, betonten die Vertreter der Initiative im Hamburg.
Allen gesetzlich verpflichteten und freiwilligen Sammelstellenbetreibern stellen die Stiftungen GRS Batterien und Elektro-Altgeräte-Register ab sofort das Logo sowie weitere Materialien wie Plakate und Flyer in Form von offenen Druckdaten zur Verfügung. Die Materialien sind kostenfrei über die gemeinsame Informationsplattform für Elektroaltgeräte und Altbatterien (www.g2-infoplattform.de) erhältlich.