Baumärkte

Unsicherheit über genaue Regelungen zum Lockdown

Weihnachtsbäume dürfen auf alle Fälle außerhalb des Marktes verkauft werden.
Weihnachtsbäume dürfen auf alle Fälle außerhalb des Marktes verkauft werden.
15.12.2020

Einen Tag vor dem harten Lockdown herrscht in der Baumarkt- und Gartenbranche Unsicherheit darüber, ob und welche Ausnahmen es von der allgemeinen Schließung des Einzelhandels gibt und wie die genauen Regelungen in den einzelnen Bundesländern aussehen. Konkret geht es vor allem um die Fragen, wie der Zugang für Gewerbetreibende geregelt und wie mit Click & Collect-Bestellungen umgegangen wird. Von den großen Betreibern weisen derzeit Hornbach, Bauhaus und Globus auf den Startseiten ihrer Websites auf die bevorstehende Schließung der Märkte hin und bitten die Kunden, sich zeitnah zu informieren.

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