TÜV Rheinland: rechtzeitige Vorbereitung wichtig

Sorgfaltspflichtengesetz birgt neue Anforderungen für Unternehmen

(Quelle: Pexels)
25.05.2021

Das im März vom Bundeskabinett beschlossene Sorgfaltspflichtengesetz wird für Unternehmen in Deutschland neue Kontrollpflichten mit sich bringen, betont TÜV Rheinland in einer Mitteilung. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ab 2023 alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten die Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferkette wahrnehmen und menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen in angemessener Weise umsetzen müssen. Wer das Gesetz nicht einhält, dem drohen empfindliche Strafen. Ab dem Jahr 2024 soll es für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten.

„Eine Reihe von Unternehmen achtet schon jetzt darauf, ihrer sozialen Verantwortung in den Lieferketten nachzukommen. Ebenso gibt es jedoch Unternehmen, die bei diesem Thema nur wenige Maßnahmen ergriffen und nicht entsprechend investiert haben“, sagt Martin Kinnen, Global Head of Strategic Business Development bei TÜV Rheinland im Geschäftsbereich Systeme.

Bis aus einer Kann-Lösung, die bereits einige Unternehmen umsetzen, eine gesetzliche Verpflichtung wird, dauert es zwar noch bis 2023. Doch Unternehmen sollten sich nicht zu viel Zeit bei der Vorbereitung lassen, rät der Prüfdienstleister. Angesichts komplexer Lieferketten müssten einige Unternehmen viel Zeit investieren, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Zu den geeigneten Methoden der Vorbereitung gehören laut TÜV Rheinland-Experte Martin Kinnen sogenannte GAP-Analysen. Damit kann bestimmt werden, in welchen Bereichen ein Unternehmen bereits die Anforderungen aus dem Sorgfaltspflichtengesetz erfüllt und wo es nacharbeiten muss. Auf Basis der Ergebnisse lässt sich ein unternehmensspezifischer Ansatz entwickeln, wie die Sorgfaltspflichten erfüllt und in den operativen Bereichen umgesetzt werden sollen. „Das erfordert beispielsweise die Anpassung des Risikomanagements und das Schaffen eines Beschwerde- und Berichtwesens sowie die Schulung der wesentlichen Beteiligten in der Lieferkette“, erklärt Kinnen. Auch Lieferantenaudits könnten dabei unterstützen, den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Sie werden nach Prüfstandards wie Amfori BSCI, SMETA oder nach unternehmensspezifischem Code of Conduct umgesetzt.

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