Neue Seetransportregeln 

Grillverband BIAG erwartet Krise bei Holzkohle

(Quelle: Pexels.com / Lukas)
08.07.2025

Ab dem 1. Januar 2026 muss Holzkohle auf dem Seeweg ausnahmslos als Gefahrgut deklariert und transportiert werden. Das sieht eine neue Vorschrift der UN-Schifffahrtsorganisation IMO in London vor. Eine bislang gültige Ausnahme für Grillholzkohle wurde gestrichen, was bei der Barbecue Industry Association Grill (BIAG) auf Unterverständnis stößt: Der Branchenverband sieht die Versorgung mit Grillholzkohle aller Art in Deutschland und anderen europäischen Ländern gefährdet.  

„Die aktuellen Änderungen des IMDG-Codes haben bisher nicht absehbare Konsequenzen für die Handelspartner und Verbraucher in Europa. Ohne Anpassungen oder Ausnahmeregelungen drohen gravierende Auswirkungen auf die Versorgung mit Grillholzkohle, die laut Eurostat zu 75 Prozent importiert wird“, wird BIAG-Geschäftsführer Norbert Jedrau in einer Pressemitteilung zitiert. Der Verband kritisiert ebenfalls die fehlende Kommunikation mit dem BIAG zu den Hintergründen des Entscheidungsprozesses.

Der BIAG und seine Mitgliedsunternehmen betonen im Rahmen der Pressemitteilung ausdrücklich, dass bei korrekter Umsetzung der Verfahrensanweisung keine Gefahren von Grillholzkohle und Grillholzkohlebriketts ausgingen. Vorfälle auf See, die der „Holzkohle“ zugeschrieben worden seien, sind nach Erkenntnissen des BIAG auf falsche Deklarationen in den Papieren zurückzuführen (etwa Shisha-Kohle, die fälschlicherweise als Holzkohle deklariert ist). Weiteres Unverständnis drückt der Verband für die weiterhin bestehende Ausnahmeregelung für Aktivkohle aus; die Stoffe würden sich nur geringfügig unterscheiden.

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