Der Industrieverband Garten (IVG) weist die Aussagen des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem Torfabbau zurück. Das Gericht hatte die Verfassungsbeschwerde eines Torfabbauunternehmens gegen das Torfabbauverbot in Niedersachsen für unzulässig erklärt.
Das Ministerium zitiert den niedersächsischen Umwelt- und Klimaschutzminister Christian Meyer mit den Worten: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen das im Niedersächsischen Klimagesetz verankerte Auslaufen des industriellen Torfabbaus stärkt den Klimaschutz und bestätigt unsere Auffassung, dass der Eingriff verhältnismäßig und verfassungsgemäß ist.“ Hier ist die Pressemitteilung im Original zu lesen.
Diese Darstellung suggeriere, kritisiert der Verband, das Gericht habe in der Hauptsache über die Verfassungsmäßigkeit des vollständigen Torfabbauverbots entschieden und es bestätigt. Das sei falsch. Tatsächlich habe das Gericht die Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Eine inhaltliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Totalverbots sei nicht erfolgt, erklärt Philip Testroet, stellvertretender Geschäftsführer des IVG.
Auch die vom Ministerium angeführten Emissionszahlen für die niedersächsische Substratindustrie sind aus Sicht des IVG nicht belastbar. Inzwischen würden auf Bundesebene und in Fachgremien Werte zugrunde gelegt, die den tatsächlichen Emissionsschwerpunkten auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden Rechnung trügen, so Testroet weiter. Die durch diesen Rohstoff gewonnenen Pflanzen und Nahrungsmittel sowie eingesparten Emissionen würden vernachlässigt.
Kritisch bewertet der IVG auch die Übergangsregelung: Zwischen Einbringung des Gesetzentwurfs im Juni 2023 und dem Stichtag für vollständige Anträge im Dezember 2023 lagen rund sechs Monate. In dieser Zeit sei es unmöglich, einen genehmigungsfähigen Abbauantrag zu erstellen, betont der Verband. „Erforderliche naturschutzfachliche Untersuchungen sind an feste jahreszeitliche Zeitfenster gebunden und können nicht beliebig verkürzt oder verschoben werden“, erklärt Testroet.
Der Verband fordert eine Rückkehr zur Torfgewinnung mit Klimakompensation nach dem Nabu-IVG-Konzept.













