Geplantes Torfabbauverbot

IVG kritisiert Aussagen der Niedersächsischen Landesregierung

Die Reduzierung der Torfanteile in Substraten stellt für den Erwerbsgartenbau eine Herausforderung dar.(Quelle: Dähne Verlag)
Die Reduzierung der Torfanteile in Substraten stellt für den Erwerbsgartenbau eine Herausforderung dar.
21.11.2023

Die Niedersächsische Landesregierung weist in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zum geplanten Torfabbauverbot in Niedersachsen darauf hin, dass durch das vorgesehene Verbot keine Verlagerung von CO2-Emissionen, sogenannte „Carbon-Leakage“-Effekte, zu erwarten sei – eine Aussage, die der Industrieverband Garten (IVG) im Namen der deutschen Substratbranche nicht teilt und vor besorgniserregenden Versorgungsengpässen mit sicheren und bezahlbaren Substraten warnt.

 „An den Aussagen der Landesregierung gibt es aus unserer Sicht leider erhebliche inhaltliche Mängel“, so Philip Testroet, Referatsleiter Gartenbau und Umwelt beim IVG. „Die entstehenden Emissionen aus der niedersächsischen Torfgewinnung werden auf der Grundlage von älteren Zahlen und Abbaumengen überschätzt.“ Außerdem würden „Carbon-Leakage-Effekte“ durch eine Verlagerung der Produktion sowie durch Torfimporte negiert und drohende Arbeitsplatzverluste heruntergespielt.

Zudem sei die langfristige Versorgung in keiner Weise gesichert. Die geplanten Einbrüche im heimischen Abbau wird die Industrie, sollte es bis dahin keine ausreichenden Ersatzrohstoffe geben, aus Importen decken müssen. Die andere Alternative wäre nur die Abwanderung der Produktion. „Es müssen dringend Aktionspläne zur Generierung von qualitativ hochwertigen Komposten und anderer Biomasse aufgestellt werden“, so Testroet. Lieferketten für Kokos müssten gesichert und neue Rohstoffe wie Torfmoose aus Paludikulturen skaliert werden.

Ein mit der Industrie abgestimmter Ausstiegspfad, der Qualität und Quantität von Ersatzstoffen in den Fokus nimmt und für den Übergang heimischen Torfabbau ermöglicht, mag weniger plakativ sein, würde dem Klima aber tatsächlich helfen, ist sich der IVG sicher. „Anders als es noch während der Anhörung zum Gesetz klang, haben bedauerlicherweise keine Gespräche mit der Industrie stattgefunden“, erläutert Testroet. Das vermittele den Eindruck, als würde das Gesetz unverändert in Kraft treten, obwohl ein vom IVG beauftragtes Rechtsgutachten dessen Verfassungswidrigkeit attestiert hatte. „Wir wünschen uns von den regierungstragenden Fraktionen im Landtag mehr Kompromissbereitschaft zur Verschiebung der Zeitachse“, sagt Testroet. „Der IVG wird alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten gegen das Abbauverbot prüfen.“

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