Klimaschutzprogramm

ZVG mahnt Umsetzung des Emissionshandels an

(Quelle: Zentralverband Gartenbau)
30.03.2026

Angesicht des kürzlichen Kabinettsbeschlusses zum Klimaschutzprogramm 2026 erinnert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) erneut an die CO2-Preisbelastung im energieintensiven Unterglas-Gartenbau und mahnt die Umsetzung des Koalitionsvertrages zum Emissionshandel an.

„Klimaschutz ist zweifellos ein wichtiges und berechtigtes Anliegen. Gleichzeitig muss jedoch gewährleistet sein, dass Unternehmen wirtschaftlich überlebensfähig bleiben. Insbesondere im Unterglasanbau führen die CO₂-Kosten inzwischen zu einer erheblichen Belastung, die die Betriebe in ihrer Existenz gefährden“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

In Deutschland existiert seit 2021 ein nationaler Emissionshandel, der ab 2028 in den Europäischen Emissionshandel (ETS 2) überführt werden wird. Landwirtschaft und Gartenbau würden durch den nationalen Emissionshandel bereits jetzt enorm mit der CO2-Bepreisung belastet, so der ZVG – die nationale CO₂-Abgabe liege aktuell bei 55 bis 65 Euro je Tonne CO2. Seit 2022 liegen daher Anträge zur Anerkennung der Beihilfeberechtigung für den energieintensiven Unterglas-Gartenbau vor, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung.

Die Koalitionspartner hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, bei der Umsetzung der EU-Verordnung, vom Opt-In für die freiwillige nationale Einbeziehung der Brennstoffe, die in der Landwirtschaft genutzt werden, keinen Gebrauch zu machen. Passiert sei das aber bislang nicht.

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