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Wording-Studie 2005
Die Bezeichnung von Navigationselementen, Links und Funktionen auf deutschsprachigen Web-Seiten ist immer noch sehr uneinheitlich. Webnutzer/-innen haben jedoch eindeutige Erwartungen und Präferenzen bei der Benennung von Funktionen und Navigationselementen. Dies zeigen die Ergebnisse der Wording-Studie 2005. Im Rahmen dieser Studie wurden 465 deutschsprachige Webnutzer/-innen über ihren Erwartungen und Präferenzen hinsichtlich der Benennung von 35 Navigationselementen (wie Hilfsangebote, interne Suche, Inhaltsverzeichnis) und Funktionen (z.B. personalisierter Bereich, Weiterempfehlung einer Seite, Newsletter-Bestellung) befragt.
So sollte z.B. die erste Seite eines Web-Angebots als „Startseite“ und nicht etwa als „Homepage“ bezeichnet werden. Die Bezeichnung „Home“ wird hingegen vor allem von jüngeren Webnutzern präferiert. Um Produkte für einen späteren Kauf vorzumerken, möchten Nutzer/-innen diese auf einem „Merkzettel“ notieren. Alternative Begriffe wie „Wunschzettel“ oder „Wunschliste“ werden deutlich weniger bevorzugt.
Mehr Fußball bei Obi@Otto
Mit der Fußballweltmeisterschaft als Titelthema ist der neue Katalog von Obi@Otto für die Saison Frühjahr/Sommer 2006 erschienen. Auch die Einstiegsseiten sind ganz dem Sport und allem, was der Fan so braucht, gewidmet. Auf insgesamt 470 Seiten präsentiert der Katalog Produkte aus den Sortimenten Garten, Sanitär, Wohnen und Bauen.
Wer unbedacht verlinkt, haftet
Die Frankfurter Rechtsanwältin Katharina Scheja ruft, so der Online-Nachrichtendienst de.internet.com, zur Vorsicht auf: Setzt ein Website-Inhaber einen Link zu Inhalten, die sich als rechtswidrig herausstellen, kann er trotz der allgemein üblichen „Freizeichnungsklauseln“ dafür haftbar gemacht werden. Bisher fehlt eine klare gesetzliche Regelung der Verantwortlichkeit für Links. Aus vergangenen Rechtssprechungen leitet sich jedoch folgende Faustregel ab: Der Link-Setzende könne für die Verlinkung zu einer rechtswidrigen Website haftbar gemacht werden, wenn er Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit habe oder aber ihm dafür konkrete Anhaltspunkte vorlägen, so Scheja in der Zeitschrift ‘ComputerPartner’ (aktuelle Ausgabe).
Der Hinweis auf der eigenen Homepage, dass sich der Inhaber von den fremden Inhalten distanziert, ist laut dem Bericht grundsätzlich zu empfehlen, genügt jedoch nicht in jedem Fall. Rechtsanwältin Scheja empfiehlt Webmastern daher, Websites vor deren Verlinkung gründlich zu prüfen: Je mehr sich ein Link als Empfehlung der…
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