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Corona

Wenn die Inzidenz weiter steigt

Ein genereller Lockdown soll zwar vermieden werden, was aber, wenn die Corona-Fallzahlen weiter steigen? Kann das Folgen für die Baumärkte haben?
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Dass Deutschland ein föderaler Bundesstaat ist, führen uns auch die unterschiedlichen Corona-Bestimmungen vor Augen, die den Einzelhandel betreffen. De facto kocht hier jedes der 16 Bundesländer sein eigenes Süppchen, insbesondere nach dem Bund-Länder-Treffen, das die derzeit geltenden Regeln und Handlungsanweisungen beschlossen hat. Die sogenannte „Bundesnotbremse“, die ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 deutschlandweit einheitliche Regelungen vorgab, ist ja bekanntlich zum 30. Juni 2021 ausgelaufen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt langsam, aber stetig. Von einem einstelligen Wert zu Beginn des Sommers entwickelt sie sich in Richtung dreistellig (Stand: 6. September 2021). Je nach Bundesland schwankt sie von 23 (Sachsen-Anhalt) bis 117 (Hessen), in den Landkreisen reicht die Spanne von 6 (Ti­schenreuth) bis über 1.500 (Hamburg). Eines scheint aber klar zu sein: Einen neuerlichen Lockdown will die Politik unbedingt vermeiden. Also alles klar und unproblematisch für den deutschen Einzelhandel?

Die jetzige Entwicklung der Corona-Inzidenz kann Auswirkungen auch auf die deutschen Baumarktbetreiber und die Kunden haben, die bei Obi, Hagebau, Toom, Hornbach oder Bauhaus ihre Besorgungen machen wollen. Am 7. September wurde in einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes als neue Entscheidungsgrundlage eine Hospitalisierungsrate festgelegt, also der Kranken, die in einer Klinik behandelt werden müssen. Seit Juli steigt diese Zahl wieder langsam, aber sichtbar an. Nur: Über die Grenzwerte dieser Rate entscheidet jedes Bundesland individuell und die "klassische" Inzidenz wird auch weiterhin vereinzelt benutzt.

Was viele vergessen: Noch gilt der Schwellenwert von 50 bei der noch gültigen Sieben-Tage-Inzidenz. Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen diese Marke überschritten, werden dort ab dem übernächsten darauf folgenden Tag die Corona-Regeln für den Einzelhandel verschärft. Theoretisch: Diese Regel wird aber „flexibel“ gehandhabt.

Die Regelungen vor Ort trifft das jeweilige Bundesland. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen kann der Einzelhandel geöffnet sein. Generell soll sich in einer Einrichtung mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern insgesamt höchstens eine Person pro zehn Qua­dratmeter Verkaufsfläche befinden. Bei größeren Geschäften gilt ab 800 Quadratmetern die Erlaubnis von einer Person für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Für Einkaufszentren ist die jeweilige…

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