Die Empco-Richtlinie erregt die Gemüter. Sie verbietet ab dem 27. September 2026 das Werben mit Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“, sofern sie nicht belegt werden. Zudem dürfen Nachhaltigkeitssiegel nur noch verwendet werden, wenn sie von unabhängigen Prüfstellen zertifiziert wurden. Die Richtlinie, die in das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert wird, ist rückwirkend gültig, betrifft also auch Verpackungen von Produkten, die bereits in Umlauf sind, sowie sämtliche Informationen, die in Katalogen, auf Handzetteln oder online zu finden sind. Es besteht keine Übergangsfrist zum Abverkauf. Und genau hier liegt der Grund so manchen Ärgers.
Schon vor mehr als einem Jahr hatte der Industrieverband Garten (IVG) davor gewarnt, dass dadurch das Aus für Bio-Dünger und -Blumenerden drohe. Im Juni 2026 wandten sich mehrere Handelsverbände, darunter der Handelsverband Deutschland (HDE), in einem gemeinsamen Brief an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sowie den EU-Justizkommissar Michael McGrath. Nun haben auch die DIY-Branchenverbände BHB, HHG und IVG ihre Mitglieder zu diesem Thema befragt und daraufhin einen gemeinsamen Appell mit der Sorge um eine „millionenfache Vernichtung von Waren“ herausgegeben. Hier der Text in voller Länge:
Die Garten- und Baumarktbranche unterscheidet sich grundlegend von anderen Handelssegmenten, insbesondere vom Lebensmitteleinzelhandel. Viele Produkte weisen deutlich längere Umschlagszeiten auf; zum Sortiment gehören zudem zahlreiche sogenannte Langsamdreher – Artikel, die seltener gekauft werden, aber dennoch dauerhaft verfügbar sein müssen, um das Vollsortimentsversprechen gegenüber den Kunden zu erfüllen. Seit dem Ende des durch die Corona-Pandemie ausgelösten Nachfragebooms leidet die Branche unter den gesamtwirtschaftlichen Investitionshindernissen und der Kaufunlust der Kunden. Auch für das laufende Jahr zeichnet sich bislang keine nachhaltige Erholung ab. Insbesondere die unerwartet schwache Gartensaison hat zu hohen Lagerbeständen geführt.
Vor diesem Hintergrund sind die fehlenden Abverkaufsfristen bei der Umsetzung der Vorgaben der Empowering Consumers-Richtlinie (Empco) für die Garten- und Baumarktbranche besonders problematisch. Eine gemeinsame Mitgliederbefragung von BHB, HHG und IVG zeigt das Ausmaß der Betroffenheit deutlich: Im Handel und eigenen Lager sind Waren im Wert eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags von den neuen Kennzeichnungsvorgaben betroffen. Besonders kritisch: Rund 60 Prozent der betroffenen Produkte können nach Angaben der Unternehmen nicht nachträglich umetikettiert werden. Diese Waren wären ohne Abverkaufsfrist faktisch nicht mehr verkehrsfähig, obwohl sie technisch einwandfrei, sicher und funktionstüchtig sind.
Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die nationale Umsetzung der Richtlinie in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten noch immer aussteht. Viele Unternehmen können daher bis heute nicht abschließend beurteilen, welche konkreten Anforderungen künftig gelten werden und ob einzelne Mitgliedstaaten über die europäischen Vorgaben hinausgehende nationale Regelungen („Gold Plating“) einführen werden. Die fehlende Rechtssicherheit erschwert die Vorbereitung auf die neuen Vorgaben zusätzlich.
Selbst dort, wo eine Anpassung grundsätzlich möglich wäre, entstehen erhebliche zusätzliche Belastungen, da diese meist händisch erfolgen müssten. Die Kosten für notwendige Neuetikettierungen und Umverpackungen liegen nach Angaben der Unternehmen kumuliert im achtstelligen Bereich. Hinzu kommt ein erheblicher logistischer Aufwand: Tausende bereits im Handel befindliche Produkte müssten zunächst zu den Herstellern zurücktransportiert werden, um dort – sofern überhaupt möglich – neu verpackt oder neu etikettiert zu werden. Diese Transporte verursachen nicht nur erhebliche Kosten, sondern auch zusätzliche, vermeidbare CO₂-Emissionen.

Noch gravierender ist die Tatsache, dass hunderttausende Produkte vernichtet werden müssten, obwohl diese vollständig verkehrsfähig und gebrauchstauglich sind. Auch bereits produzierte Verpackungsmaterialien – etwa Folien für Erdensäcke – wären im sechsstelligen Euro-Bereich betroffen und müssten entsorgt werden. „Die Ziele der Empco-Richtlinie unterstützen wir ausdrücklich. Umso unverständlicher ist jedoch das vollständige Fehlen von Übergangsfristen. Dadurch entsteht eine Situation, in der viele einwandfreie Produkte vernichtet, Verpackungsmaterialien entsorgt und unnötige Transporte ausgelöst werden – mit erheblichen ökologischen und wirtschaftlichen Folgen“, erklären BHB, HHG und IVG.
Die Verbände warnen davor, dass die aktuelle Ausgestaltung der Regelung dem eigenen Anspruch an Nachhaltigkeit widerspricht. Statt Ressourcen zu schonen, würden funktionierende Warenkreisläufe unterbrochen und zusätzliche Emissionen verursacht. BHB, HHG und IVG appellieren daher dringend an die politischen Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene, kurzfristig eine praxistaugliche Übergangsregelung zu schaffen. Bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie produzierte und in Verkehr gebrachte Waren sowie Verpackungen sollten weiterhin abverkauft beziehungsweise aufgebraucht werden dürfen.
„Nachhaltigkeit bedeutet, Ressourcen zu erhalten und Verschwendung zu vermeiden. Eine Regelung, die zur Vernichtung einwandfreier Produkte führt, konterkariert dieses Ziel“, so die Verbände abschließend.
Der HDE hat ähnliche Befürchtungen: „Unzählige bereits produzierte und im Lager der Unternehmen befindliche Produkte und Verpackungen aller Sortimente sind damit ab dem 27. September nicht mehr rechtskonform und dürfen nicht mehr verkauft werden. Dies ist eine Folge der fehlenden beziehungsweise unzureichenden Abverkaufs- und Übergangsbestimmungen in der Richtlinie“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Das will die EU nun mit einem „Common Understanding“ des europäischen CPC-Netzwerks (Consumer Protection Cooperation) beheben. Die nicht rechtsverbindliche Auslegungshilfe sieht vor, dass Behörden bei der Rechtsdurchsetzung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und einen maßgeschneiderten Durchsetzungsansatz verfolgen, um Warenvernichtungen zu vermeiden.
„Unabhängig von rechtlichen Bedenken ist diese europäische Auslegungshilfe für deutsche Händler weitgehend wertlos“, so Genth. Denn in Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht durch private klagebefugte Einrichtungen wie Wirtschafts- oder Verbraucherverbände. Diese würden durch die Veröffentlichung der EU nicht adressiert und seien an die Empfehlungen des CPC-Netzwerks nicht gebunden, erläutert er.
„Der von der EU angestrebte verbesserte Umweltschutz und die intendierten Nachhaltigkeitsziele werden so konterkariert. Die EU-Kommission sollte die Richtlinie deshalb um praxisgerechte Übergangs- und Abverkaufsfristen ergänzen. Nur so lässt sich für alle Marktteilnehmer in Europa Rechtssicherheit schaffen“, fordert Genth.
Dies ist die Langversion des Beitrags aus der Printausgabe diy 9/2026.












