Grund sei die ähnliche Arbeitsweise von kooperativen Systemen und die große Anzahl an Franchiselinien in Verbundgruppen
Der entsprechende Paragraph in der ZGV-Satzung lautet:
„§ 3: „Zweck und Aufgaben des Verbandes
1. Zweck des Verbandes ist die Förderung und Wahrnehmung der wirtschafts- und kooperationspolitischen sowie arbeits- und sozialrechtlichen und –politischen Interessen seiner Mitglieder. Er vertritt die Interessen der gewerblichen Genossenschaften, Franchise-Systeme und Kooperationen des Mittelstandes. Besonderes Augenmerk des Verbandes ist auf die Förderung des Mittelstandes in kooperierenden Netzwerken und damit auch auf die Wahrnehmung mittelstandspolitischer Interessen der den Mitgliedern angeschlossenen Unternehmen gerichtet.“
Bisher ist der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV) die bundesweite Vertretung der gewerblichen Warengenossenschaften/Verbundgruppen des Handels und Handwerks, die in mehr als 30 Branchen tätig sind. Die rund 340 Verbundgruppen erzielen einen Jahresumsatz mit ihren Kooperationspartnern von mehr als 92 Mrd. € in Waren und Dienstleistungen; angeschlossen sind ca. 180.000 mittelständische Einzelhändler und Handwerker.