Nach einem Jahr Energieeinsparverordnung (EnEv) sei, so der Gesamtverband Dämmstoffindustrie (GDI), infolge des relativ moderaten Anforderungsniveaus der Verordnung weder eine nennenswerte Veränderung im Planungsverhlten der Architekten noch im Modernisierungsgeschehen im Gebäudebestand zu verzeichnen. Dies sei nicht zuletzt auch auf zahlreiche Ausnahmeregelungen sowie das in vielen Fällen nur schwer zu realisierende Nachweisverfahren zurüchzuführen. Nachbesserungen am Gesetz seien deshalb wünschenswert. Bauplaner und Modernisierer sollten, so der GDI in einer Presseerklärung weiter, im eigenen Interesse den in der EnEv vorgeschriebenen Mindestwärmeschutz überschreiten.